Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir begrüßen Sie herzlich im Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V., dem Verbund niedergelassener Kinder- und Jugendärzt*innen Münsters und Umgebung.

Mit unserem Kinder- und Jugendärzt*innen-Netz bieten wir Ihnen und Ihren Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre die bestmögliche ambulante Gesundheitsversorgung mit einheitlich hohen Qualitätsstandards. Die enge Kooperation untereinander und mit stationären und ambulanten Spezialeinrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin ermöglicht es, die netzinternen Fachkompetenzen und die ambulanten Untersuchungs- und Therapieverfahren sinnvoll zu nutzen und die Zahl und Dauer der Klinikaufenthalte gering zu halten. Machen Sie sich ein Bild von unserem Leistungsspektrum.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Kinder- und Jugendarztpraxis. Sie finden diese in der Rubrik links "Praxisverzeichnis".

Für Rückfragen zum Ärztenetz e. V. kontaktieren Sie bitte unsere Netzsekretärin unter der Mail-Adresse: reuter.paednetz@noSpam.web.de

Auf den nächsten Seiten erhalten Sie praktische medizinische Tipps, Adressen für den Notfall, das Verzeichnis der Mitgliedspraxen des Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V.  und Informationen über wichtige Termine, Aktivitäten und Informationsquellen.

Wichtige Hinweise:

Durch u.g. Maßnahmen sind Sie und Ihr Kind vor Ansteckung in den Praxen geschützt!
Nehmen Sie unbedingt zeitgerechte Termine für Vorsorgen und Schutzimpfungen wahr!
Fehlende oder verspätete Impfungen oder Vorsorgen gefährden Ihr Kind!


AKTUELLE iNFORMATIONEN ÜBER Infekte und Infektionskrankheiten -- Vorgehen bei Infektionsverdacht

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  • Leopoldina-Diskussionspapier empfiehlt besseren Schutz von Heranwachsenden auf Social Media

    Das Diskussionspapier gibt einen Einblick in die aktuelle Studienlage zum Einfluss sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Der Großteil der verfügbaren Evidenz ist korrelativer und nicht kausaler Natur: Querschnittstudien belegen einen statistischen Zusammenhang zwischen der Nutzung sozialer Medien und einer zunehmenden psychischen Belastung. Einige Längsschnittstudien über längere Zeiträume hinweg liefern zudem Hinweise darauf, dass die intensive Nutzung sozialer Medien ursächlich für diese Belastungen sein kann. Die Autorinnen und Autoren sprechen sich deshalb für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus: Es besagt, dass vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten, wenn es Hinweise auf mögliche schädliche Auswirkungen gibt, auch wenn wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt ist, wie groß das Risiko tatsächlich ist.

    Laut den Autorinnen und Autoren besteht politischer Handlungsbedarf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, da die möglichen Gefährdungen durch eine intensive Social-Media-Nutzung erheblich sind. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler formulieren im Diskussionspapier konkrete Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren sozialer Medien zu schützen und sie gleichzeitig zu einem reflektierten und kompetenten Umgang mit ihnen zu befähigen. Sie sprechen sich dafür aus, dass Kinder unter 13 Jahren keine Social-Media-Accounts einrichten dürfen. Für 13- bis 15-jährige Jugendliche sollten soziale Medien nur nach gesetzlich vorgeschriebener elterlicher Zustimmung nutzbar sein. Für 13- bis 17-Jährige sollen soziale Netzwerke zudem altersgerecht gestaltet werden – beispielsweise bei den algorithmischen Vorschlägen, durch ein Verbot von personalisierter Werbung oder durch die Unterbindung besonders suchterzeugender Funktionen wie Push-Nachrichten und endloses Scrollen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen außerdem, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 nicht zuzulassen.

    Das Diskussionspapier erläutert auch die mögliche Umsetzung der Altersgrenzen und altersgerechten Einschränkungen auf Social Media. Hier sehen die Autorinnen und Autoren vor allem auf EU-Ebene Möglichkeiten der Regulierung. Die deutsche Bundesregierung sollte sich dort für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen. Ein vielversprechender Ansatz ist bereits die geplante Einführung der „EUDI-Wallet“, die einen datenschutzkonformen digitalen Altersnachweis ermöglichen soll. Um einen reflektierten Umgang mit sozialen Medien zu fördern, schlagen die Autorinnen und Autoren vor, einen digitalen Bildungskanon in Kitas und Schulen zu verankern, der Kinder und Jugendliche auf Themen des digitalen Lebens vorbereitet. Die Kompetenzen von Lehr- und Erziehungsfachkräften sollten gestärkt werden, um riskantes bzw. suchtartiges Nutzungsverhalten frühzeitig erkennen und adressieren zu können. Niedrigschwellige Public-Health-Kampagnen sollten Familien zudem über die Einflüsse sozialer Medien auf die psychische Gesundheit sowie über die Möglichkeiten einer positiven Gestaltung der Social-Media-Nutzung informieren. Zudem bedarf es weiterer Forschung, um die Wirkmechanismen der Nutzung sozialer Medien in dieser Altersgruppe besser zu verstehen und die Effektivität der Schutzmaßnahmen zu evaluieren. 

    Das Diskussionspapier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ ist auf der Website der Leopoldina veröffentlicht: https://www.leopoldina.org/socialmedia-kinder
    In einem Video stellt Prof. Dr. Ralph Hertwig, Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin und Mitautor des Diskussionspapiers, die Handlungsempfehlungen vor: https://youtu.be/2l5Qcu1_Fpc
    Publikationen in der Reihe „Leopoldina-Diskussion“ sind Beiträge der genannten Autorinnen und Autoren. Mit den Diskussionspapieren bietet die Akademie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, flexibel und ohne einen formellen Arbeitsgruppen-Prozess Denkanstöße zu geben oder Diskurse anzuregen und hierfür auch Empfehlungen zu formulieren. Die in Diskussionspapieren vertretenen Thesen und Empfehlungen stellen daher keine inhaltliche Positionierung der Akademie dar. 
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    Julia Klabuhn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina 
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    Quellen: idw-online.de, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina

     

     

  • Statement des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen BVKJ zur Behandlung eines kurzen Zungenbändchens

    Fakt ist, dass der Nutzen einer Durchtrennung des Zungenbändchens wissenschaftlich weitgehend nicht belegt ist. Die größte internationale Datenauswertung - eine Cochrane-Metaanalyse - konnte lediglich eine leichte Reduktion mütterlicher Schmerzen beim Stillen nachweisen. Positive Effekte für das Kind selbst, etwa auf Gewichtszunahme, Schreiverhalten oder langfristige Entwicklung, ließen sich dagegen bislang nicht belegen. Auch gibt es keinen Zusammenhang zu einer längeren Stilldauer dieser Kinder. Meist wird dies aber als Grund für den Eingriff angegeben. Es zeigt sich in den Studien aber dagegen, dass eine gute Stillberatung der wesentliche Faktor für eine gute Stillbeziehung ist.

    Auch ein Zusammenhang zu späteren Problemen beim Sprechen kann wissenschaftlich nicht belegt werden. Der BVKJ sieht eine zunehmende Überdiagnose und Kommerzialisierung „eines vermeintlich verkürzten“ Zungenbändchens bei Säuglingen und Kleinkindern. Bundesweit entstehen immer mehr sog. „Zungenbändchenzentren“, die kostenintensive Behandlungen häufig mittels Laserchirurgie anbieten. Die Eingriffe kosten oft zwischen 800 - 2000 Euro und werden von den gesetzlichen Krankenkassen meist nicht übernommen. Nicht umsonst ist ein hohes Einkommen der Eltern bzw. die private Versicherung einer der „Risikofaktoren“ für die Diagnose (neben der Tatsache, ein Junge zu sein, sich länger auf der Entbindungsstation zu befinden oder Kind einer Erstgebärenden zu sein).
    Obwohl den Eltern suggeriert wird, dass es sich um einen kleinen, harmlosen Eingriff handelt, muss klargestellt werden, dass Komplikationen in einer Häufigkeit von 1-9% auftreten, insbesondere nach dem Eingriff mittels Laser. Es kommt zu Infektionen, Nachblutungen, schweren Verletzungen des Zungengrundgewebes, Traumatisierung der Kinder, Verschlechterung der Ernährungssituation und einiges mehr.

    Im Anschluss soll nach dem Eingriff häufig eine manuelle Nachbehandlung des Gewebes durch die Eltern oder eine Therapeutin erfolgen. Dies erzeugt bei den Kindern weitere Schmerzen und fördert die Abneigung vor Fremdkörpern im Mund. Sie sollte daher auf keinen Fall empfohlen werden.

    Der BVKJ fordert daher auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Daten:

    • Diagnosestellung vor einem Eingriff durch eine/n Kinder- und Jugendärzt*in
    • Ausschöpfung der nicht-operativen Therapieverfahren, insbesondere der qualifizierten Stillberatung vor einem Eingriff

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    Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.

     

  • E-Bike-Verletzungen nehmen bei US-amerikanischen Jugendlichen zu

    Die AAOS-Pressemitteilung berichtet von einer Zunahme der E-Bike-bedingten Verletzungen bei Jugendlichen um über 300% im Zeitraum von 2017 bis 2023.

    Die Analyse basiert auf Daten eines pädiatrischen Level-1-Traumazentrums (höchste Versorgungsstufe für Kinderkliniken in den USA – vergleichbar mit einem „Maximalversorger“ speziell für Kinder) in San Diego (Rady Children’s Hospital / University of California San Diego). Insgesamt wurden 338 Kinder und Jugendliche untersucht, die zwischen 2017 und 2023 aufgrund von Fahrradunfällen behandelt wurden.

    Dabei zeigte sich, dass Patient*innen nach E-Bike-Unfällen im Durchschnitt älter waren als jene nach Unfällen mit herkömmlichen Fahrrädern (12,6 vs. 10,3 Jahre). Zudem wiesen sie häufiger einen höheren sozioökonomischen Status auf, was möglicherweise mit den höheren Anschaffungskosten von E-Bikes zusammenhängt.

    Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass E-Bike-Unfälle häufiger mit schweren orthopädischen Verletzungen einhergehen. Betroffene erlitten insbesondere häufiger Verletzungen der Extremitäten sowie Knochenbrüche als Gleichaltrige nach Unfällen mit klassischen Fahrrädern.

    Diese Verletzungen sind klinisch relevant, da sie oft eine operative Versorgung, einen Krankenhausaufenthalt und anschließende Rehabilitation erfordern. Mehrfachverletzungen können die postoperative Mobilisierung erheblich erschweren und führen nicht selten zu längeren Ausfallzeiten in Schule und Alltag. Als mögliche Ursache für die erhöhte Verletzungsschwere wird unter anderem die höhere Geschwindigkeit von E-Bikes diskutiert. Ein weiteres Ergebnis der Studie betrifft den Helmgebrauch: Kinder und Jugendliche auf E-Bikes trugen häufiger einen Helm als Nutzer*innen herkömmlicher Fahrräder. Gleichzeitig wurden Kopfverletzungen häufiger bei klassischen Fahrradunfällen beobachtet.

    Die Autor*innen betonen, dass mit der zunehmenden Verbreitung und sinkenden Kosten von E-Bikes künftig mit weiter steigenden Verletzungszahlen zu rechnen ist. Daher könnten präventive Maßnahmen wie Regulierungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Schulungen zum sicheren Fahren an Bedeutung gewinnen.

    Quellen: healio.com, News release of the American Academy of Orthopaedic Surgeons Annual Meeting